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Verordnungsweg

Wie erhalten Sie eine logopädische Verordnung?

Wenn eine Stimm-, Sprech-, Sprach- oder Schluckstörung bei Ihnen auftritt, führt Sie Ihr erster Weg zu einem entsprechenden Arzt. Hier ist je nach Störungsbild der Allgemeinarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Zahnarzt, Kieferorthopäde oder Kinder- und Jugendpsychiater anzusprechen. Der jeweilige Arzt verordnet die logopädische Behandlung.

Was nun?

Zur ersten Therapieeinheit gehört ein ausführliches Eingangsgespräch. Dieses beinhaltet die Anamnese – die Schilderung der Problematik aus der Sicht des Betroffenen. Danach folgt eine ausführliche und wissenschaftlich fundierte logopädische Diagnostik. Auf dieser Grundlage wird die entsprechende Therapie geplant. Für den Patienten erfolgt im Anschluss sowie therapiebegleitend eine ausführliche Information zu möglichen Ursachen, Therapieinhalten sowie Hilfestellungen im Umgang mit dem entsprechenden Störungsbild.

Wer bezahlt die logopädische Behandlung?

Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Gesetzlich versicherte Patienten unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen ausgenommen, ebenso Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung ihrer Krankenkasse.

Neben unseren verordneten Therapien bieten wir für Interessierte auch Seminare außerhalb der kassenärztlichen Leistungen an:

  • Stimm- und Sprecherziehung
  • Vortragsabende nach Ankündigung